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Energetische Sanierung: Diese Förderungen gibt es 2024

25. Juni 2024

14 Min. Lesezeit

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Der Staat bezuschusst die energetische Sanierung von Häusern mit hohen Förderungen. Ob eine neue Heizung, neue Fenster oder Dämmung von Fassade und Dach: Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können bis zu 70 Prozent der Investitionskosten staatlich gefördert werden.


Zwei Personen arbeiten an einem Tisch mit Laptops und Notizen. Sie besprechen Dokumente und machen sich Notizen, um Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen im Jahr 2024 zu prüfen

Das Wichtigste in Kürze:


  • Bis zu 70 Prozent Förderung möglich

  • Es gibt sowohl Zuschüsse als auch zinsvergünstigte Kredite

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wichtigstes Instrument für Zuschüsse bei energetischer Sanierung

  • Energieeffizienz-Experte Ansprechpartner, um Förderungen zu erhalten


Inhalt

1. Welche Förderprogramme gibt es?

2. Förderung einer neuen Heizung

3. Förderung für energetische Sanierung am Gebäude

4. Der Ergänzungskredit

5. Förderung für Gesamtsanierung zum Effizienzhaus

6. Förderung von Fachplanung und Baubegleitung

7. Steuerliche Förderung

8. Förderprogramme der einzelnen Bundesländer





1. Welche Förderprogramme gibt es?


Die staatliche Unterstützung für energetisches Sanieren von Gebäuden wird seit 2021 in dem Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) gebündelt und besteht aus drei Teilprogrammen:


  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

 

Neben der BEG gibt es des Weiteren noch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung für energetische Sanierung. Auch die jeweiligen Bundesländer bezuschussen in eigenen Programmen die Investitionen für energieeinsparende Sanierungen.

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick der einzelnen Fördermöglichkeiten.



2. Förderung einer neuen Heizung


Beim Einbau einer neuen Heizung, die mindestens 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen bezieht, können Sie erhebliche finanzielle Unterstützung erhalten. Die Förderung einer neuen Heizung ist Teil des Programms Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und kann über die KfW beantragt werden.


Ein Handwerker arbeitet an einem orangefarbenen Heizkessel in einem Technikraum, um eine energetische Sanierung durchzuführen

Wie hoch ist die Förderung?


Die finanziellen Zuschüsse für eine neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie liegen zwischen 30 bis 70 Prozent. Wie hoch genau die Förderung ausfallen kann, ist von vielen Faktoren abhängig wie:


  • Art der Heizung

  • Nutzung welcher erneuerbaren Quelle

  • Selbstnutzer oder Vermieter

  • Einkommen

  • Zeitpunkt des Heizungseinbaus


Weiterhin ist zu beachten, dass pro Wohneinheit die förderfähigen Kosten gedeckelt sind. Für die erste Wohneinheit liegt dieser Betrag bei maximal 30.000 €. Somit beträgt die maximale Förderung für ein Einfamilienhaus 21.000 € (70 Prozent von 30.000 €).

In der folgenden Übersicht können die jeweiligen Förderungskonditionen eingesehen werden.


Förderungsübersicht für KfW Förderung für Heizungen
Förderungsübersicht für KfW Förderung für Heizungen
Förderungsübersicht für KfW Förderung für Heizungen


Wie kann ich die Förderung bekommen?


Schritt 1: Experten beauftragen

Vor Beantragung des Zuschusses ist es erforderlich, einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen zu beauftragen, um eine Bestätigung zum Antrag (BzA) zu erhalten. Diese BzA enthält unter anderem Informationen zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Berechtigt zur Ausstellung der BzA sind alle in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführten Energieberater sowie alle Fachunternehmer.

 

Schritt 2: Lieferungs- oder Leistungsverstrag abschließen

Für die Antragstellung ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag erforderlich, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung beinhaltet. Diese Bedingung stellt sicher, dass der Vertrag mit Ihrem Fachunternehmen erst wirksam wird, wenn Ihnen die KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erteilt. Im Vertrag muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung der geplanten Maßnahme festgelegt sein und innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.

Wichtig: Eine nachträgliche Änderung von bestehenden Lieferungs- oder Leistungsverträgen durch Aufnahme einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ist nicht erlaubt.

 

Schritt 3: Online registrieren und Förderung beantragen

Falls Sie noch keinen Account im Kundenportal "Meine KfW" besitzen, müssen Sie sich zunächst online registrieren. Ihr bestehender Account für das KfW-Zuschussportal kann hierfür nicht verwendet werden. Zur Antragstellung benötigen Sie die 15-stellige BzA-ID von Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA), die Ihnen von Ihrem Experten für Energieeffizienz bzw. Ihrem Fachunternehmer ausgehändigt wird.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Zusage zeitlich begrenzt ist. Die Frist für den Nachweis des abgeschlossenen Vorhabens finden Sie unter "Nachweise einreichen" in Ihrer Zusage. Nur wenn Ihr Vorhaben fristgerecht abgeschlossen ist und Sie die Auszahlung im Kundenportal "Meine KfW" beantragt haben, kann der Zuschuss ausgezahlt werden.

 

Schritt 4: Sanierung umsetzen

Nach Erhalt der Zuschusszusage können Sie mit Ihrem Projekt beginnen. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW muss das Vorhaben vollständig abgeschlossen sein. Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt Ihr Energieberater bzw. Ihr Fachunternehmer die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine "Bestätigung nach Durchführung" (BnD).

 

Schritt 5: Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

Als erstes müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dafür stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung: der Schufa-Identitäts-Check, die Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren. Informationen dazu finden Sie auf der Seite zum Kundenportal "Meine KfW" unter Punkt 2 "Vorhaben umsetzen und identifizieren".

Im Anschluss daran weisen Sie bitte die Durchführung Ihres Vorhabens nach:


  • Bestätigen Sie den vollständigen Abschluss Ihres Vorhabens. Hierfür benötigen Sie die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD), die von Ihrem Energieberater oder Ihrem Fachunternehmer ausgestellt wurde.

  • Laden Sie alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten hoch.

  • Laden Sie bei Bedarf weitere Nachweise hoch (z. B. für den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus).


Reichen Sie Ihre Nachweise spätestens 36 Monate nach der Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung ein. Falls die letzte Rechnung zu Ihrem Vorhaben vor September 2024 ausgestellt wurde, haben Sie bis Ende Februar 2025 Zeit für die Einreichung.

Nach Prüfung Ihrer Angaben und der Förderbedingungen wird der Zuschuss in der Regel zum Ende des Folgemonats auf Ihr Konto ausgezahlt.



Hinweis: Weitere Information zu den Förderungen für neue Heizungen erhalten Sie direkt auf der Seite der KfW.



3. Förderung für energetische Sanierung am Gebäude


Undichte Fenster, unzureichend gedämmte Fassaden und Dächer verursachen einen hohen Energieverlust. Insbesondere bei älteren Gebäuden besteht hier ein enormes Einsparpotenzial. Doch oft ist es aus finanziellen und/oder logistischen Gründen nicht möglich alle Bereiche mit einmal zu sanieren und das Haus auf einen Effizienzhaus-Niveau zu bringen (siehe Abschnitt 4. Förderung für Gesamtsanierung zum Effizienzhaus). In Solchen Fällen bietet es sich an, das Haus Schritt für Schritt mit Einzelmaßnahmen energetisch zu ertüchtigen. Gefördert werden solche Einzelmaßnahmen von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Programmes Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Sollten Sie Maßnahmen in Eigenleistung durchführen wollen, so ist in diesem Programm auch das förderbar. Die finanzielle Unterstützung wird als Zuschussförderung abgewickelt. Das bedeutet, dass zunächst die gesamte Maßnahme selbst finanziert werden muss und nach Abschluss der Arbeiten ein prozentualer Zuschuss ausgezahlt wird. Wenn für die jeweilige Maßnahme kein Eigenkapitel zu Verfügung steht, gibt es die Möglichkeit einen Ergänzungskredit zu beantragen. Dazu mehr unter Punkt 4. Der Ergänzungskredit.


Bauarbeiter führen eine Dachsanierung mit neuen Ziegeln und Dämmmaterialien durch, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern

Welche Maßnahmen werden gefördert?


Gefördert werden alle Maßnahmen, die zu einer energetischen Verbesserung der äußeren Gebäudehüllen führen. Dazu zählen unter anderem das Dämmen von Fassaden, Dächer, oberen Geschossdecken, Bodenplatten, Kellerdecken aber auch der Austausch von Fenstern und das Anbringen von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen. Wichtig um die Förderungen zu erhalten ist, dass beim Sanieren die Bauteile einen Mindest-Wärmedurchgangskoeffizienten* (auch U-Wert genannt) erreichen.

Weiterhin wird der Einbau von Lüftungsanlagen und von Energie-Management-System, sowie die Heizungsoptimierung zur Effizienz- und Emissionsverbesserung finanziell bezuschusst.


Wärmedurchgangskoeffizienten: Der Wärmedurchgangskoeffizient, auch U-Wert genannt, ist ein Maß für die Wärmedurchlässigkeit eines Bauteils (z. B. Wand, Fenster, Dach). Er gibt an, wie viel Wärme pro Quadratmeter und pro Grad Temperaturunterschied zwischen innen und außen durch das Bauteil verloren geht. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung und desto weniger Energie wird verschwendet.


Wie hoch ist die Förderung für Einzelmaßnahmen?


Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der maximal förderfähigen Kosten, welche 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr betragen. Wurde zuvor eine Energieberatung mit individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durchgeführt, gibt es zusätzlich einen iSFP-Bonus von 5 Prozent. Zusätzlich erhöhen sich mit iSFP die maximalen förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr.


Förderungsübersicht für Bafa Förderung für Einzelmaßnahmen
Förderungsübersicht für Bafa Förderung für Einzelmaßnahmen
Förderungsübersicht für Bafa Förderung für Einzelmaßnahmen

Was ist der iSFP-Bonus?


Der iSFP-Bonus ist eine zusätzliche Förderung von 5 Prozent der förderfähigen Kosten für die energetische Sanierung von Einzelmaßnahmen. Der iSFP-Bonus wird gewährt, wenn vor Beantragung der Förderung eine Energieberatung mit individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durchgeführt wurde. Wichtig ist, dass die Maßnahme, für die der iSFP-Bonus genutzt werden soll, auch als Sanierungsvorschlag im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steht. Zusätzlich erhöhen sich die maximalen förderfähigen Kosten von ursprünglich 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Anbei ein Beispiel, um die Vorteile des iSFP-Bonus zu verdeutlichen:


Es soll für ein Einfamilienhaus die alten Fenster gegen neue 3-fach verglaste Fenster ausgetauscht werden. Zusätzlich soll auch die Fassade von außen mit einen 16 cm starken Wärmedämmverbundsystem (WDVS) saniert werden. Die Gesamtkosten betragen dafür 46.000 €.


  • Förderung ohne iSFP (max. förderfähige Kosten 30.000 €): 15% von 30.000 € = 4.500 €

  • Förderung mit iSFP (max. förderfähige Kosten 60.000 €): 20% von 46.000 € = 9.200 €


Der Fördervorteil mit iSFP beläuft sich bei diesem Beispiel auf 4.700 €. Werden die maximalen förderfähigen Kosten von 60.000 € ausgenutzt beträgt der Fördervorteil mit iSFP-Bonus sogar 7.500 €. Es zeigt sich, dass es sich finanziell sehr lohnt vor der Sanierung eine Energieberatung mit individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durchführen zu lassen.





Wie erhalte ich die Förderung?


Schritt 1: Einholung von Handwerker Angeboten und deren Beauftragung sowie Beauftragung des Energieeffizienz-Experten (EEE)

Zunächst können Angebote von Fachunternehmen für die geplante Maßnahme eingeholt werden. Spätestens zur Antragsstellung muss allerdings ein abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen


WICHTIG: Mit Antragsstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragssteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein. (Nicht bei Eigenleistung erforderlich)


Bei verpflichteter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist bei ihm zusätzlich die technische Projektbeschreibung (TPB) zu beauftragen. Der EEE stellt im Anschluss die TPB-ID zur Verfügung. Diese wird im Antrag abgefragt.


Schritt 2: Antrag online beim BAFA stellen

Das Online-Antragsformular ist auf www.bafa.de/beg unter dem Bereich „Informationen zur Antragstellung“ zu finden.

Im ersten Schritt erfolgt die Anmeldung im BAFA-Benutzerkonto. Sollte noch kein Benutzerkonto existieren, kann dieses erstellt werden. Im BAFA Portal kann über den Button „+ NEUER ANTRAG“ ein Antrag gestellt werden. Als erstes erfolgt die Abfrage, ob der Antrag „für sich selbst“ oder „als bevollmächtigte Person“ gestellt wird. Nach bestätigter Auswahl gelangt man zum Antragsformular. Hier werden alle für die 1. Stufe der Antragsbearbeitung relevanten Informationen abgefragt (auch für Maßnahmen in Eigenleistung). Im letzten Schritt wird der Antrag elektronisch an das BAFA übermittelt.


Schritt 3: Umsetzung der Maßnahme

Nach Prüfung des Antrags wird im Falle eines positiven Bescheids die Höhe der maximalen Zuwendung auf Basis der für die Maßnahme geplanten und im Antrag bezifferten Ausgaben bestimmt und verbindlich bewilligt.


WICHTIG: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.


Schritt 4: Einreichung des Verwendungs- und des technischen Projektnachweises (TPN) sowie Prüfung des Bearbeitungsstatus des Antrages

Nach Fertigstellung der Maßnahme, bezahlt der Antragsteller alle Rechnungen der eingesetzten Fachunternehmen. Vor Einreichen des Verwendungsnachweises muss entweder das ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene Energieeffizienz-Experte beauftragt werden, den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen. Dieser TPN erfasst alle relevanten Projektangaben nach tatsächlicher Umsetzung der beantragten Maßnahmen. Zudem ersetzt der TPN die bisher analoge Fachunternehmererklärung und digitalisiert das Antragsverfahren weiter. Der Fachunternehmer oder EEE stellt im Anschluss die TPN-ID zur Verfügung. Die TPN-ID ist ebenfalls zwei Monate gültig und wird im Verwendungsnachweis abgefragt. Danach kann der Verwendungsnachweis vom Antragsteller oder der bevollmächtigten Person online im BAFA-Portal eingereicht werden.


Schritt 5: Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung

Wurde der Verwendungsnachweis erfolgreich erstellt und an das BAFA übermittelt, werden die eingereichten Unterlagen gesichtet. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und veranlasst die Auszahlung des gewährten Zuschusses über die Bundeskasse Trier.


Hinweis: Der Zuschuss wird als Anteil der förderfähigen Gesamtkosten (inkl. Umfeldmaßnahmen) gewährt. Die Anteilshöhe sowie die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten ergeben sich aus den Regelungen zur jeweiligen Fördermaßnahme der aktuellen Förderrichtlinie. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unbar nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises.


Können auch Eigenleistungen gefördert werden?


Werden förderbare Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung durchgeführt, sind die Materialien für die energietischte Maßnahme förderbar.  Wichtig ist, dass für die Materialien eine Rechnung vorhanden ist (bloße Quittung aus dem Baumarkt ist nicht ausreichend), welche die folgenden Punkte enthalten muss:


  • Rechnung ist in deutscher Sprache ausgefertigt

  • Auf der Rechnung dürfen ausschließlich förderfähige Posten enthalten sein

  • Der Name des Antragstellers ist auf der Rechnung ausgewiesen


Handwerker führt in Eigenleistung eine energetische Sanierung durch

Um die Förderung für Materialien beantragen zu können, müssen Sie zunächst, wie im vorherigen Abschnitt beschreiben, einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Dieser erstellt Ihnen die erforderlichen ID’s für die technische Projektbeschreibung (TPB) und den technischen Projektnachweis (TPN) und er bestätigt, dass die Arbeiten in Eigenleistung energetisch korrekt ausgeführt worden sind.


Hinweis: Das Material für die Maßnahmen darf nicht vor Antragsstellung gekauft werden, sonst gibt es keine Förderung dafür.


Kann die Förderung für den Heizungstausch mit der Förderung für energetische Sanierung am Haus kombiniert werden?


Die Förderung für den Heizungstausch der KfW kann mit der Förderung für energetische Sanierung am Haus der BAFA kombiniert werden. Das bedeutet in Kombination sind inklusive iSFP-Bonus für ein Einfamilienhaus bis zu 33.000 € Förderung möglich (70% von 30.000 € für Heizung plus 20% von 60.000 € für energetische Sanierung am Haus).



4. Der Ergänzungskredit


Manchmal fehlt es an ausreichend Eigenkapital, um umfangreiche Sanierungsprojekte durchzuführen. In solchen Fällen können Eigentümer auf einen Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen der BEG-Förderung zurückgreifen, wie Heizung, Gebäudehülle und Anlagentechnik. Das KfW-Programm "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit 358/359" bietet Förderkredite für alle an, die eine Förderzusage der KfW oder einen Bewilligungsbescheid des BAFA erhalten haben.


Haus mit Lupe und Plan steht symbolisch für einen Ergänzungskredit für eine energetische Sanierung

Wie hoch ist der KfW-Ergänzungskredit?


Der KfW-Ergänzungskredit kann bis zu 120.000 Euro betragen, um Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren. Die genaue Kredithöhe richtet sich nach der vorliegenden Zuschusszusage. Wenn Eigentümer mehrere Maßnahmen durchführen und sowohl eine Zusage der KfW als auch eine des BAFA haben, werden die förderfähigen Kosten aus beiden Zuschüssen berücksichtigt, um die Kredithöhe zu bestimmen.


Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten können finanziert werden. Dabei wird der gewährte Zuschuss vom Kreditbetrag abgezogen, da eine Doppelförderung nicht erlaubt ist. Personen mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro erhalten zudem eine zusätzliche Zinsvergünstigung für den Förderkredit.


Wichtig zu wissen: Eine Erhöhung des Kreditbetrages ist nach Antragstellung nicht mehr möglich! Muss auch der Zuschussbetrag finanziert werden, kann dies durch eine Zwischenfinanzierung geschehen. Dieser Betrag muss spätestens drei Monate nach Auszahlung des Zuschusses über die Bank oder Sparkasse an die KfW zurückgezahlt werden.


Zwei mögliche Kreditvarianten:


1. Ergänzungskredit – Plus (358), können Privatpersonen erhalten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:


  • Sie haben eine Zuschusszusage der KfW und/oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA gemäß der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM), der nicht älter als 12 Monate ist.

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer des Wohngebäudes oder der Wohneinheit.

  • Sie nutzen das Wohngebäude oder die Wohneinheit als Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz.

  • Ihr Haushaltsjahreseinkommen überschreitet nicht 90.000 Euro (Einkommen­steuer­bescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung müssen vorgelegt werden).


In diesem Programm wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist eine zusätzliche Zinsvergünstigung angeboten. Die aktuellen Zinshöhen können auf der Website der KfW eingesehen werden.

 

2. Ergänzungskredit (359), können Unternehmen, WEG’s, Vermieter und Organisationen erhalten.


So funktioniert die Beantragung des Ergänzungskredites:


Schritt 1:  Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen

Stellen Sie Ihren Antrag auf einen Ergänzungskredit bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl (Sparkasse, Bausparkasse, Volksbanken etc.), bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – also vor dem Start der Bauarbeiten vor Ort – und innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Zusage zur Zuschussförderung.

Dafür benötigen Sie die Zuschusszusage der KfW oder den Bewilligungsbescheid des BAFA für eine Förderung gemäß der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“.

 

Schritt 2: Bestätigung einreichen

Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner folgende Unterlagen ein:

  • die Auszahlungs­bestätigung der KfW für den Zuschuss

  • den Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss

Sofern für die Berechnung des Kredit­betrages beide Zuschüsse angegeben wurden, sind beide Nachweise beim Finanzierungs­partner einzureichen.

 

Schritt 3: Gegebenenfalls: vorzeitige Teilrückzahlung des Kredits

Wurde der Zuschussbetrag bzw. wurden die Zuschuss­beträge über den Ergänzungs­kredit zwischen­finanziert, dann ist über den Finanzierungs­partner unverzüglich – spätestens jedoch drei Monate nach Zuschuss­auszahlung – eine Teil­rück­zahlung in gleicher Höhe an die KfW vorzunehmen.



5. Förderung für Gesamtsanierung zum Effizienzhaus


Soll Ihr Haus umfassend zu einem Effizienzhaus saniert werden bietet die KfW-Bank im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) einen Kredit mit Zinsverbilligung sowie einem Teilschuldenerlass durch einen Tilgungszuschuss.


Ein KfW Effizienzhaus

Was ist ein Effizienzhaus?


Ein Effizienzhaus ist ein Gebäude, das im Vergleich zu einem Standardgebäude weniger Energie verbraucht. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat verschiedene Effizienzhaus-Stufen definiert, die angeben, wie viel Prozent des Energiebedarfs eines Standardgebäudes das jeweilige Effizienzhaus maximal verbrauchen darf.

Die Effizienzhaus-Stufen im Überblick:


Effizienzhaus 40: Verbraucht maximal 40% des Energiebedarfs eines Standardgebäudes.


Effizienzhaus 55: Verbraucht maximal 55% des Energiebedarfs eines Standardgebäudes.


Effizienzhaus 70: Verbraucht maximal 70% des Energiebedarfs eines Standardgebäudes.


Effizienzhaus 85: Verbraucht maximal 85% des Energiebedarfs eines Standardgebäudes.


Effizienzhaus 100: Entspricht dem gesetzlichen Mindeststandard.



Wie hoch ist die Förderung?


Die Höhe Ihres Kredits richtet sich nach der Energieeffizienz Ihrer sanierten Immobilie und den förderfähigen Kosten. Abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und weiteren Kriterien können Sie bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit erhalten:


Effizienzhaus 85 oder besser: Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.


Effizienzhaus 85 oder besser plus EE-Klasse*oder NH-Klasse: Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.


Zusätzlich profitieren Sie vom Tilgungszuschuss:

Der Tilgungszuschuss verringert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt die Laufzeit Ihres Darlehens. Je energieeffizienter Ihre sanierte Immobilie ist, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Eine genaue Übersicht zu den jeweiligen Konditionen ist in der folgenden Grafik dargestellt.


Förderungsübersicht für KfW Förderung zum Effizienzhaus

Wie kann ich die Förderung bekommen?


Schritt 1: Beauftragung des Energieeffizienz-Experte (EEE)

Der Energieeffizienz-Experte erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und berechnet mit welchen Maßnahmen welches Effizienzhaus erreicht werden kann. Weiterhin erstellt der zugelassene Energieberater die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) und übernimmt die Baubegleitung. Die KfW übernimmt 50% der Kosten für die Baubegleitung.

 

Schritt 2: Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen

Vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen mit Fachunternehmen müssen Sie noch einen Finanzierungspartner finden. Das können Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Bausparkassen oder Versicherungen sein. Für die Kreditbeantragung wird vom EEE die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) benötigt. Planungs- und Beratungs­leistungen können schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden. Der Finanzierungs­partner beantragt den Kredit für den Bauherr bei der KfW. 

 

Schritt 3: Kreditvertrag abschließen und starten

Die Bauschaffenden schließen den Kreditvertrag mit dem Finanzierungs-partner ab. Sobald der Antrag gestellt wurde, können Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen und mit den Sanierungsarbeiten gestartet werden.

 

Schritt 4: Bestätigung einreichen und Tilgungszuschuss erhalten

Wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind und bezahlt wurden muss beim Finanzierungspartner die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) eingereicht werden. Die BnD erstellt der EEE. Anschließend prüft die KfW die BnD und schreibt den Tilgungszuschuss gut.

 


Hinweis: Weitere Information zu der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG) erhalten Sie direkt auf der Seite der KfW.



6. Förderung von Fachplanung und Baubegleitung


Um sicherzustellen, dass Eigentümer bei einer Sanierung die angestrebte Energieeinsparung erreichen und eine hohe Qualität gewährleistet ist, verlangen KfW und BAFA für die Förderung vieler Maßnahmen die Hinzuziehung eines unabhängigen Experten. Diese fachkundige Planung und Baubegleitung soll sicherstellen, dass die technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllt werden. Zugelassen sind ausschließlich unabhängige Experten, die in der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sind.


Diese Form der Unterstützung ist bei allen Sanierungsmaßnahmen erforderlich und sinnvoll – unabhängig davon, ob es sich um Einzelmaßnahmen oder eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus handelt. Eine Ausnahme bildet lediglich die Förderung für den Heizungstausch.


Kosten Die Kosten für den Expertenrat müssen Eigentümer nicht allein tragen! Sowohl die KfW als auch das BAFA gewähren hierfür einen Zuschuss – unabhängig davon, ob es sich um Einzelmaßnahmen oder eine Komplettsanierung, einen Zuschuss oder einen Kredit handelt. Förderfähig sind alle Kosten für die Planung, die Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswahl, die Überwachung der Bauausführung sowie die Abnahme der Sanierung.


Energieberater bei der Fachplanung und Baubegleitung

Wie hoch ist die Förderung für die Fachplanung & Baubegleitung?


Bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen:

Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.


Bei Sanierung zum Effizienzhaus:

Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 4.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 40.000 Euro.


Wo beantrage ich die Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung?


Eigentümer beantragen den Zuschuss stets zusammen mit der Förderung:


  • Beim BAFA wird der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung automatisch im Rahmen des Förderantrags beantragt. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.

  • Bei der KfW erfolgt der Antrag auf den Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung ebenfalls im Rahmen des Förderantrags. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.


Eine wichtige Ausnahme besteht bei der KfW-Heizungsförderung: Hier kann der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung nicht separat beantragt werden. Die entsprechenden Kosten werden zwar anerkannt, müssen jedoch innerhalb der förderfähigen Gesamtkosten für die neue Heizung (maximal 30.000 Euro) berücksichtigt werden.



7. Steuerliche Förderung


Alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude kann die energetische Gebäudesanierung auch steuerlich gefördert werden.


WICHTIG: Eine Kombination zwischen der steuerlichen Förderung und den anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.

 

Steuerberater erfasst steuerliche Förderung für energetische Sanierung

Welche energetischen Maßnahmen werden steuerlich gefördert?


Folgende Maßnahmen an einem Gebäude oder einer Wohnung werden steuerlich unterstützt:


  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken

  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren und Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes

  • Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen

  • Erneuerung der Heizungsanlage

  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

 

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?


Über einen Zeitraum von drei Jahren können Sie 20 Prozent der Kosten für energetische Maßnahmen steuerlich geltend machen. Die maximale Förderung beträgt dabei 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Kosten für energetische Baubegleitung und Fachplanung können direkt mit 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

 

Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt werden?


Für eine steuerliche Förderung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:


  • Das Haus oder Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet, muss mindestens zehn Jahre alt sein.

  • Sie müssen Eigentümer der Immobilie sein und diese selbst bewohnen.

  • Die energetische Maßnahme muss von einem Fachunternehmen durchgeführt worden sein und muss spezifische technische Anforderungen erfüllen, die in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgelegt sind.

  • Eine Bescheinigung über die durchgeführten energetischen Maßnahmen muss beim Finanzamt vorgelegt werden.

 

Wer erstellt die Bescheinigung über die energetische Maßnahme?


Die Bescheinigung kann Ihnen entweder vom ausführenden Fachunternehmen oder von einer Person mit Ausstellungsberechtigung gemäß § 88 des Gebäudeenergiegesetzes ausgestellt werden. Dazu zählen insbesondere Energieberater sowie Energieeffizienz-Experten. Das Bundesministerium der Finanzen hat auf seiner Website Musterbescheinigungen veröffentlicht, die diese Personen verwenden können.

 

Wie erhalte ich die steuerliche Förderung?


Um die steuerliche Förderung zu erhalten, müssen Sie die angefallenen Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt angeben. Dazu reichen Sie auch die Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen ein. Anders als bei der direkten Förderung durch die KfW und das BAFA ist keine vorherige Antragstellung erforderlich.



8. Förderprogramme der einzelnen Bundesländer


Viele Bundesländer unterstützen über ihre Investitions- und Förderbanken die bereits günstigen Konditionen der staatlichen Förderprogramme zusätzlich durch eigene Förderprogramme. Diese fördern Maßnahmen zur energetischen Modernisierung und zur Verbesserung der Energieeffizienz. Auch die Förderung von altersgerechten Modernisierungen sowie Maßnahmen zum Einbruchschutz stehen im Fokus.

Welche Angebote und Konditionen die jeweiligen Länder bieten kann auf den folgen Websites eingesehen werden:


Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen




25. Juni 2024

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