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Energieausweis

kleines Haus auf Energieausweis

Jetzt Energieausweis bestellen

Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis

10 Jahre Rechtsgültigkeit

GEG-konformer Ausweis

Durch Energieberater zertifiziert

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis - Das sind die Unterschiede

Bedarfsausweis

 

 

 

 

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  • Wird durch technische Analyse des Gebäudes und der Heizungsanlage erstellt

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  • Das individuelle Nutzerverhalten wird nicht berücksichtigt

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  • Berechnung basiert auf standardisierten Randbedingungen (z.B. Innentemperatur)

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  • Bedarfsausweis gibt somit theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an

     

Verbrauchsausweis

 

 

 

 

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  • Gibt Auskunft über den tatsächlichen Verbrauch der Bewohner

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  • Es wird der durchschnittliche Energieverbrauch der letzten 3 Jahre ermittelt

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  • Der tatsächliche Verbrauch wird mit einem standortbezogenen Klimafaktor angepasst

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  • Ergebnis hängt maßgeblich davon ab, ob die Bewohner viel oder wenig heizen

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

§

GEG regelt wann Energieausweis benötigt wird

Im Gebäudeenergiegesetzt (GEG) § 50 wird vorgegeben, wann ein Energieausweis für ein Gebäude erforderlich ist.

Beim Bau eines neuen Gebäudes

Soll ein neues Gebäude gebaut werden ist dafür ein Energieausweis anzufertigen. Dieser muss spätestens nach Fertigstellung des Gebäudes vorliegen.

Bei umfassender Sanierung

Oder Umbau einer Bestandsimmobilie, sofern im Zuge der Sanierung eine Neuberechnung des Energiebedarfs für das Gebäude erfolgt, besteht eine Energieausweis-Pflicht.

Bei Verkauf des Gebäudes

Soll eine Immobilie verkauft werden, ist spätestens während der Besichtigung der Energieausweis vorzulegen.

Bei Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses

Soll eine Immobilie vermietet werden, ist spätestens während der Besichtigung der Energieausweis vorzulegen.

model of a house with energy saving certificate.jpg

Welchen Energieausweis benötige ich?

Bauantrag vor dem
01.11.1977

Bauantrag nach dem
01.11.1977

Neubau / Umbau

Freie Wahl*

Bedarfsausweis

Ab 5 Wohneinheiten

Bis zu 4 Wohneinheiten

Freie Wahl*

Freie Wahl*

Bedarfsausweis

Bedarfsausweis

*Frei Wahl bedeutet, dass Sie frei entscheiden können, ob Sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellen lassen.

  • Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und wofür benötige ich diesen?
    Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird exklusiv von zertifizierten Energie-Effizienz-Experten erstellt und dient als unverbindliches Beratungsinstrument. Er bietet Ihnen konkrete Lösungsansätze zur energetischen Modernisierung Ihres Hauses sowie zur Einsparung von Energiekosten. Wurde eine Energieberatung mit iSFP bei Ihnen durchgeführt, erhalten Sie innerhalb von 15 Jahren bei anschließender Sanierung der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik (außer Heizung) eine zusätzliche Förderung von 20% statt den üblichen 15% Förderung. Als zertifizierter Energieberater stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um passende Fördermöglichkeiten auszuwählen und Sie dabei zu beraten. Für noch mehr Informationen lesen Sie gerne meinen Ratgeber Artikel: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Was kostet eine Energieberatung mit individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?
    Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet eine umfassendere Beratung als eine einfache Energieberatung, daher können die Kosten höher ausfallen. Dank staatlicher Förderung von 650 - 850 Euro müssen Sie jedoch nur einen Eigenanteil von etwa 950 bis 1550 Euro (für Ein- und Zweifamilienhäuser) tragen, der in der Regel durch die ersten umgesetzten Sanierungsmaßnahmen mehr als ausgeglichen wird. Die Kosten für einen iSFP variieren je nach Gebäudeart und Umfang der vorhandenen Unterlagen (Pläne, Grundrisse, Schnitte, Energieverbräuche etc.) und liegen für Ein- und Zweifamilienhäuser zwischen 1.600 und 2.200 Euro, für Mehrfamilienhäuser zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Durch die Förderung reduziert sich Ihr Eigenanteil jedoch erheblich.
  • Welche finanziellen Vorteile haben Sie durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?
    Ungeachtet davon, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Gewissheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes einbringt und Ihnen die Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigt, ist ein Sanierungsfahrplan aber auch finanziell hochinteressant. Ein Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig und gewährt Ihnen 5% Zusatzförderung bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Türen, Dämmung) und der Anlagentechnik (außer Heizung). Zusätzlich dazu erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 EUR. Beispiel ohne Sanierungsfahrplan: Sie investieren 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus (Fenster, Dach, Dämmung etc.) und beantragen eine Förderung. Nun erhalten Sie 15% aus max. 30.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 4.500 EUR. Beispiel mit Sanierungsfahrplan: Sie investieren ebenfalls 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus. Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15% + 5% Bonus aus 60.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR. Somit entgehen Ihnen in diesem Fall OHNE Sanierungsfahrplan 7.500 EUR Förderung. Oder anders formuliert: Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 7.500 EUR mehr Förderung.
  • Welche Informationen und Unterlagen werden für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) benötigt?
    Um das Gebäude energetisch korrekt bewerten zu können, werden vor allem die Heiz- und Stromverbräuche der letzten Jahre, sowie Grundrisse und Schnitte / Ansichten vom Gebäude benötigt. Des Weiteren werden bei der Vor-Ort Begehung das Heizungssystem und die Materialien der Gebäudehülle untersucht und die entsprechenden Daten aufgenommen.
  • Müssen alle empfohlenen Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt werden, damit eine Förderung möglich ist?
    Nein, es können auch nur einzelne Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gefördert und umgesetzt werden. Die Reihenfolge spielt hierbei keine Rolle.
  • Sind die empfohlenen Maßnahmen im Sanierungsfahrplan verpflichtend?
    Im Allgemeinen stellt der Sanierungsfahrplan lediglich Empfehlungen für die energetische Sanierung dar. Diese Empfehlungen müssen Sie nicht umsetzen und sind keine Verpflichtungen.

KONTAKT

Logo Bude2.0 - Energieberatung

Tobias Buse

Gubitzstraße 14, 10409 Berlin
info@bude2punkt0.de
Tel.: +49 162 9013256

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