Energieausweis
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis - Das sind die Unterschiede
Bedarfsausweis
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Wird durch technische Analyse des Gebäudes und der Heizungsanlage erstellt
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Das individuelle Nutzerverhalten wird nicht berücksichtigt
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Berechnung basiert auf standardisierten Randbedingungen (z.B. Innentemperatur)
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Bedarfsausweis gibt somit theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an
Verbrauchsausweis
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Gibt Auskunft über den tatsächlichen Verbrauch der Bewohner
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Es wird der durchschnittliche Energieverbrauch der letzten 3 Jahre ermittelt
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Der tatsächliche Verbrauch wird mit einem standortbezogenen Klimafaktor angepasst
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Ergebnis hängt maßgeblich davon ab, ob die Bewohner viel oder wenig heizen
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
§
GEG regelt wann Energieausweis benötigt wird
Im Gebäudeenergiegesetzt (GEG) § 50 wird vorgegeben, wann ein Energieausweis für ein Gebäude erforderlich ist.
Beim Bau eines neuen Gebäudes
Soll ein neues Gebäude gebaut werden ist dafür ein Energieausweis anzufertigen. Dieser muss spätestens nach Fertigstellung des Gebäudes vorliegen.
Bei umfassender Sanierung
Oder Umbau einer Bestandsimmobilie, sofern im Zuge der Sanierung eine Neuberechnung des Energiebedarfs für das Gebäude erfolgt, besteht eine Energieausweis-Pflicht.
Bei Verkauf des Gebäudes
Soll eine Immobilie verkauft werden, ist spätestens während der Besichtigung der Energieausweis vorzulegen.
Bei Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses
Soll eine Immobilie vermietet werden, ist spätestens während der Besichtigung der Energieausweis vorzulegen.

Welchen Energieausweis benötige ich?


