top of page

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

16. Mai 2024

5 Min. Lesezeit

4

91

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Sie eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihr Haus Schritt für Schritt zu modernisieren und energieeffizienter zu gestalten. Profitieren Sie dabei von staatlicher Förderung, sowohl für die Energieberatung als auch für einzelne Sanierungsmaßnahmen.


Architektur Pläne eines Hauses

Das Wichtigste in Kürze:


  • Maßgeschneiderte Strategie: Mit einen individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sie einen detaillierten Plan für die schrittweise energetische Sanierung Ihres Hauses, abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele.

 

  • Transparente Planung: Der Sanierungsfahrplan zeigt anschaulich einen klaren Zeit- und Kostenplan für alle Sanierungsmaßnahmen, damit Sie stets den Überblick behalten.

 

  • Finanzielle Vorteile: Der iSFP wird staatliche gefördert, wenn die Energieberatung durch einen zertifizierten Energieberater durchgeführt wird.

 

  • Höhere Fördersätze: Bei Umsetzung der im iSFP empfohlenen Maßnahmen erhöht sich der Fördersatz der BAFA von 15% auf 20% und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich auf 60.000 Euro.

Inhalt

1. Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

2. Was steht im individuellen Sanierungsfahrplan drinnen?

3. Welche Vorteile habe ich durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?

4. Wie bekomme ich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?

5. Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?





1. Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?


Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist Ihr persönlicher Fahrplan zur schrittweisen Sanierung Ihres Gebäudes. Gemeinsam mit einem Energieberater entwickeln Sie eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen ökonomisch und energetisch optimiert.

Der iSFP wird individuell auf Ihre Wünsche und Möglichkeiten als Hausbesitzer zugeschnitten. Er kann einzelne Maßnahmen umfassen oder eine umfassende Gebäudesanierung abbilden. Nach Fertigstellung erhalten Sie die zentralen Dokumente "Mein Sanierungsfahrplan" und die "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“. Dort gibt es eine übersichtliche Darstellung der empfohlenen Reihenfolge für Ihre Sanierungsmaßnahmen, um Ihr Gebäude optimal energetisch zu modernisieren. Für jede vorgeschlagene Maßnahme erhalten Sie eine Kostenschätzung, sodass Sie die finanziellen Anforderungen der Sanierung besser nachvollziehen können. Der integrierte Zeitplan ermöglicht eine vorausschauende Planung und Verteilung der Kosten über die gesamte Sanierungsdauer. 

Um einen Zuschuss für Ihre Energieberatung zu erhalten, ist der iSFP eine Voraussetzung. Andere Formen der Energieberatung sind selbstverständlich möglich und sinnvoll, werden jedoch nicht vom Bund gefördert.



2. Was steht im individuellen Sanierungsfahrplan drinnen?


Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) beginnt mit einer detaillierten Analyse des energetischen Ist-Zustands Ihres Gebäudes, aufgeteilt in einzelne Bereiche wie Warmwasseraufbereitung oder Dachdämmung. Darauf aufbauend wird der optimale Weg zur energetischen Modernisierung aufgezeigt. Anhand von Kennwerten zum Energiebedarf und einer Farbskala können Sie die zukünftige Wirkung Ihrer geplanten Sanierungsschritte direkt ablesen.


Einordnung der energetischen Gesamtbewertung des Hauses auf der Farbskala
Einordnung der energetischen Gesamtbewertung des Hauses auf der Farbskala

Der iSFP gibt Ihnen einen klaren Überblick über anstehende Maßnahmen, deren Einsparpotenzial und die optimale Kombination zur Maximierung Ihrer Energieeinsparungen. Gleichzeitig erhalten Sie eine Einschätzung der erforderlichen finanziellen Investitionen und der zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Fördermittel, um Ihre jährliche Kostenbelastung zu ermitteln. Zusätzlich erfahren Sie für jede Sanierungsmaßnahme, wie Sie erneuerbare Energien einsetzen und CO2 einsparen können. Die effektivsten Maßnahmen werden dabei priorisiert.


iSFP, individueller Sanierungsfahrplan, Energieberatung

Darüber hinaus können im iSFP zusätzliche Pluspunkte mit Symbolen dargestellt werden, die verdeutlichen, welche weiteren Vorteile eine energetische Sanierung mit sich bringen kann, wie beispielsweise:


  • Verbesserung des Innenraumklimas

  • Erhöhung des Hitzeschutzes

  • Verbesserung des Schallschutzes

  • Steigerung des Immobilienwerts

  • Erhöhung der Sicherheit (Einbruchschutz)

  • Verbesserung der architektonischen Qualität

  • Erhöhung der Barrierefreiheit


Diese Informationen ermöglichen es Ihnen, bei der Entscheidung für Sanierungsschritte alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und eine fundierte Wahl zu treffen. Des Weiteren hilft er Ihnen bei der Sanierung teure Fehler zu vermeiden. Denn es ist wichtig, die Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen sorgfältig zu planen. Wenn Sie beispielsweise zuerst eine neue Heizung einbauen, ohne vorher die Gebäudehülle zu dämmen, wird die Heizung für den aktuellen, noch unsanierten Zustand ausgelegt werden. Nach einer späteren Dämmung wäre die Heizung dann überdimensioniert, da das Gebäude weniger Wärme benötigt. Das hätte zur Folge, dass Sie unnötig Geld für eine zu große Heizung ausgegeben hätten. Zudem kann zum Beispiel eine überdimensionierte Wärmepumpe, schneller kaputt gehen, da sie durch häufiges Ein- und Ausschalten (Takten) stärker beansprucht wird.



Hinweis: Beachten Sie, dass die Sanierungsvorschläge im iSFP nur Vorschläge sind. Als Immobilienbesitzer sind Sie nicht verpflichtet, die genannten Maßnahmen umzusetzen. Der Plan beschreibt nur, welche Schritte in welchem zeitlichen Ablauf am sinnvollsten sind.



3. Welche Vorteile habe ich durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) fördert die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Als Gebäudeeigentümer können Sie bis zu 50% des Beratungshonorars erstattet bekommen, bis zu einem Höchstbetrag von 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 850 Euro für größere Wohngebäude. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 250 Euro für die Erläuterung der Energieberatung in einer Versammlung.


Die Zuschüsse für Beratung und iSFP werden direkt an Ihren Energieberater ausgezahlt. Für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen können Sie wie gewohnt Fördermittel beantragen. Ihr Energieberater ist zudem verpflichtet, die Maßnahmen möglichst förderfähig zu gestalten und Sie auf mögliche Förderungen hinzuweisen.


Wenn Sie sich für einen iSFP entscheiden und die empfohlenen Sanierungsschritte umsetzen, erhalten Sie einen iSFP-Bonus: Der Fördersatz für die jeweilige Maßnahme erhöht sich um 5 Prozentpunkte von 15 Prozent auf 20 Prozent. Des Weiteren erhöhen sich die förderfähigen Investitionskosten von 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr auf 60.000 €. Voraussetzung für diese besseren Förderungen ist, dass die Maßnahme innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP durchgeführt wird. Der iSFP-Bonus gilt für folgende Maßnahmen:


  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Fassadendämmung, Dachdämmung, Einbau von neuen Fenstern und Türen)

  • Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung)

  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich, einschließlich Austausch von Heizungspumpen)



Hinweis: Der iSFP-Bonus gilt nicht für den Austausch von Heizungen. Für den Heizungstausch können Sie jedoch andere Förderungen in Anspruch nehmen, beispielsweise wenn Sie frühzeitig auf eine GEG-konforme Heizung umsteigen oder bestimmte Einkommensgrenzen erfüllen.



4. Wie bekomme ich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)?


Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) eignet sich für Sanierungsvorhaben an Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, die mindestens 10 Jahre alt sind und hauptsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden.

Den Förderantrag kann entweder der Eigentümer des Wohngebäudes oder stellvertretend ein Energieberater stellen. Beauftragt der Eigentümer einen Energieberater mit der Antragstellung, muss dieser eine schriftliche Erlaubnis vorweisen können.

Um einen iSFP erstellen zu dürfen, muss der beauftragte Energieberater vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zugelassen sein und in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena gelistet sein.


So erhalten Sie Ihren individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die Förderung:


  1. Beauftragen Sie einen qualifizierten Energieberater: Wählen Sie einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zugelassenen Energieberater und beauftragen Sie ihn mit der Durchführung einer Energieberatung für Ihr Haus. Bitten Sie ihn, empfehlenswerte Sanierungsmaßnahmen in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammenzufassen.

  2. Zuschussantrag stellen: Der Energieberater beantragt beim BAfA einen Zuschuss für Ihr Gebäude und erhält einen Förderbescheid.

  3. Gemeinsam den iSFP erstellen: In Zusammenarbeit mit dem Energieberater erstellen Sie den iSFP innerhalb von maximal neun Monaten.

  4. Abschluss des iSFP: Der iSFP ist offiziell abgeschlossen, wenn Sie die beiden Dokumente "Mein Sanierungsfahrplan" und "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen" sowie eine abschließende Erläuterung vom Energieberater erhalten haben. Anschließend unterzeichnen Sie gemeinsam die "Verwendungsnachweiserklärung".

  5. Auszahlung der Fördermittel: Das BAfA prüft die Verwendungsnachweiserklärung und zahlt anschließend die Fördermittel aus.




5. Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?


Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet eine umfassendere Beratung als eine einfache Energieberatung, daher können die Kosten höher ausfallen. Dank staatlicher Förderung von 650 - 850 Euro müssen Sie jedoch nur einen Eigenanteil von etwa 950 bis 1550 Euro tragen, der in der Regel durch die ersten umgesetzten Sanierungsmaßnahmen ausgeglichen wird. Die Kosten für einen iSFP variieren je nach Gebäudeart und Umfang der vorhandenen Unterlagen (Pläne, Grundrisse, Schnitte, Energieverbräuche etc.) und liegen für Ein- und Zweifamilienhäuser zwischen 1.600 und 2.200 Euro, für Mehrfamilienhäuser zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Durch die Förderung reduziert sich Ihr Eigenanteil jedoch erheblich.


16. Mai 2024

5 Min. Lesezeit

4

91

bottom of page